Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Proberaumordnung

    Nutzung der Proberäume der Proberaumvermietung Rhein Ruhr GmbH

    1. Geltungsbereich

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Proberaumvermietung Rhein‑Ruhr GmbH (nachfolgend „Proberaumvermietung Rhein-Ruhr“).

    1. und den registrierten Musikern der Proberäume (nachfolgend „Musiker“).
    2. Abweichende Bedingungen der Musiker werden nicht anerkannt, sofern der Vermieter ihnen nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.

    2. Registrierung und Kundenkonto

    1. Die Nutzung der Proberäume setzt die Erstellung eines Kundenkontos auf der Webseite der Proberaumvermietung Rhein-Ruhr voraus.
    2. Nach erfolgreicher Registrierung können Buchungen unmittelbar über das Kundenkonto vorgenommen werden.
    3. Der Kunde ist verpflichtet, spätestens vor bzw. beim ersten gebuchten Termin zur Überprüfung seiner Identität ein gültiges amtliches Dokument vorzulegen, aus dem Name und Wohnadresse ersichtlich sind. Beispiele hierfür sind Personalausweis, Meldebescheinigung oder Aufenthaltsgenehmigung.
    4. Kann die Identität des Kunden nicht festgestellt werden oder wird kein gültiges Ausweisdokument vorgelegt, behält sich die Proberaumvermietung Rhein-Ruhr das Recht vor, die Nutzung der Proberäume zu verweigern und die Buchung zu stornieren.
    5. Mit der Registrierung akzeptiert der Musiker die AGB.

    3. Buchung von Proberäumen

    1. Musiker können Proberäume über die Webseite als Einzeltermine oder regelmäßige Abo-/Dauertermine buchen.
    2. Einzeltermine können maximal 4 Wochen im Voraus gebucht werden.
    3. Die Buchung ist erst nach Bestätigung durch das System gültig.

    4. Zugang und Sicherheit

    1. Der Musiker erhält für jeden gebuchten Termin einen persönlichen Zugangscode per Mail.
    2. Der Zugangscode darf ausschließlich an Personen weitergegeben werden, die gemeinsam mit dem Musiker proben (z. B. Bandmitglieder).
    3. Der Musiker, auf dessen Namen die Buchung läuft, haftet vollumfänglich für sämtliche Handlungen und Schäden, die durch Personen entstehen, denen er den Zugangscode weitergegeben hat.
    4. Der Musiker hat sicherzustellen, dass die Tür nach Verlassen des Raumes ordnungsgemäß geschlossen wird.

    5. Mietpreise und Zahlungsmodalitäten

    1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung ausgewiesenen Preise auf der Homepage der Proberaumvermietung Rhein-Ruhr.
    2. Preisänderungen werden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten auf der Homepage angekündigt.
    3. Die Zahlung erfolgt wahlweise per PayPal oder Lastschriftmandat.

    6. Dauerbuchungen (Abonnements) und Kündigung

    1. Bei regelmäßiger Anmietung (Dauermiete/Abonnement) läuft das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit.
    2. Die Proberäume sind 365 Tage im Jahr geöffnet, auch an Feiertagen.
    3. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen und können zum Monatsende wirksam werden.
    4. Die Kündigung muss der Proberaumvermietung spätestens sechs Wochen vor dem gewünschten Kündigungsdatum zugehen.
    5. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung bleibt die volle Miete geschuldet.

    7. Nutzung der Proberäume

    1. Die Räume dürfen nur für musikalische Proben genutzt werden.
    2. Partys, private Feiern oder sonstige Veranstaltungen sind untersagt.
    3. Der Musiker haftet für alle Schäden, die er oder von ihm eingeladene Personen schuldhaft verursachen.
    4. Das Untervermieten oder die entgeltliche Weitergabe von Terminen an Dritte ist untersagt.
    5. In den Räumen ist Rücksicht auf andere Nutzer des Gebäudes zu nehmen. Vorgaben zu Lautstärke und Zeiten sind einzuhalten.

    8. Stornierungen

    1. Einzeltermine können bis spätestens 24 Stunden vor Beginn kostenlos storniert werden.
      Die Stornierung erfolgt durch den Musiker über die Webseite.
    2. Bei höherer Gewalt bleibt die Buchung bestehen. Eine Erstattung ist ausgeschlossen.
    3. Der Vermieter kann Termine in Ausnahmefällen (z. B. technische Defekte, bei nicht feststellbarer Identität des Kunden) absagen. Bereits gezahlte Beträge werden erstattet.

    9. Technik und Equipment der Proberaumvermietung Rhein-Ruhr

    1. Die Aufstellung von Verstärkern und Drum Sets darf nicht verändert werden. Ein umgerüstetes Schlagzeug ist nach der Probe in den Originalzustand zurückzusetzen.
    2. Gitarrenboxen dürfen ausschließlich mit den hauseigenen Verstärkern betrieben werden.
      Eigenes Equipment darf nicht über Hausboxen betrieben werden.
    3. Mobiliar aus dem Eingangsbereich darf nicht in die Proberäume mitgenommen werden.

    10. Eigenes Equipment

    1. Die Nutzung von mitgebrachtem Equipment erfolgt auf eigene Verantwortung.
    2. Schäden am hauseigenen Equipment, die durch mitgebrachtes Material entstehen, sind vom Musiker zu ersetzen.
    3. Mitgebrachtes Equipment darf nicht im Eingangsbereich oder Flur abgestellt werden.

    11. Zustand der Räume

    1. Die Räume sind ordentlich und aufgeräumt zu verlassen.
    2. Schäden oder fehlendes Inventar sind vor Beginn der Probe der Proberaumvermietung Rhein‑Ruhr per E‑Mail oder Telefon mitzuteilen.
    3. Fehlende Materialien (z. B. Kabel, Becken, Zubehör) werden dem Musiker nach der Probe in Rechnung gestellt, soweit es nicht zu Beginn der Probe gemeldet wurde.

    12. Flur und Eingangsbereich

    1. Flur und Eingangsbereich sind aus Brandschutz- und Fluchtweggründen freizuhalten.
    2. Mobiliar aus dem Eingangsbereich ist nicht in die Proberäume mitzunehmen.

    13. Vertragsverstöße

    1. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen kann die Proberaumvermietung Rhein-Ruhr den Mietvertrag fristlos kündigen.
    2. In solchen Fällen kann zusätzlich ein Hausverbot ausgesprochen werden.

    14. Haftung

    1. Die Proberaumvermietung Rhein-Ruhr haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
    2. Für persönliche Gegenstände der Musiker wird keine Haftung übernommen.
    3. Die Nutzung der Proberäume erfolgt auf eigene Gefahr.

    15. Datenschutz

    Die Proberaumvermietung Rhein-Ruhr verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen. 

    16. Schlussbestimmungen

    1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
    2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
    3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Vermieters.